Über die zulässigen Fragen hinaus gibt es auch Umstände, die der potenzielle Mieter von sich mitteilen muss, wenn er sich für eine Wohnung bewirbt
- Der potenzielle Mieter kann die Kosten nur mit Unterstützung des Sozialamtsaufbringen
- Der potenzielle Mieter musste über sein Vermögen eine Vermögensauskunft abgeben. Dies wurde früher als eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid bezeichnet
Selbstauskunft Wohnung: Was geschieht bei einer Falschbeantwortung zulässiger Fragen?
Selbst wenn man nicht begeistert von den zulässigen Fragen des Vermieters ist, sollte man sich sehr gut überlegen, ob man das Risiko einer Lüge eingehen möchte. Findet der Vermieter bereits vor Einzug heraus, dass bei einer zulässigen Frage gelogen wurde, kann der Vermieter den Mietvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten. Zudem hat er das Recht Schadenersatz zu verlangen, falls ihm durch die Lüge des Mieters bereits nachweislich ein Schaden entstanden ist.
Doch auch wenn die Wahrheit erst nach dem Einzug in die neue Mietwohnung ans Licht kommt, ist der Mieter nicht aus dem Schneider. Denn in einem solchen Fall, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Ob diese Vorgehensweise erfolgreich ist, hängt jedoch in der Regel von der individuellen Situation ab. Gibt der Mieter beispielsweise bei der Frage nach den Finanzen eine unwahre Antwort, zahlt seine Miete jedoch seit längerer Zeit regelmäßig und pünktlich, bekommt der Vermieter ihn meist nicht so einfach aus der Wohnung.
Quelle: https://www.tarif-testsieger.de/mieterselbstauskunft/