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Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft: Warum, wieso und weshalb. Um diese Fragen geht es.

Grundsätzlich sollte man für die Fragen des Vermieters Verständnis aufbringen. Denn schließlich stellen wir Ihnen unser Eigentum zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Da eine Wohnung für die meisten Menschen zudem auch keine kleine Investition darstellt, ist dem Vermieter daran gelegen, nicht nur die Miete rechtzeitig zu erhalten, sondern auch, dass die Wohnung vernünftig behandelt wird. Schließlich möchte er sein Eigentum schützen, weshalb von berechtigtem Interesse gesprochen werden kann. Wahrheitsgetreu antworten sollte man deshalb auf Fragen über die eigene Zahlungsfähigkeit und die Anzahl der Bewohner, die gemeinsam in der Wohnung leben werden:

  • Die derzeitige Arbeitsstelle 
  • Die aktuelle Tätigkeit
  • Das momentane Einkommen
  • Die Anzahl der Bewohner

 

Mieter Selbstauskunft

Ich/Wir interessieren uns an der Anmietung von:

Ich/Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, die vollständige und wahrheitsgemäße Erteilung vom Vermieter aber zur Vorbedingung für eine eventuelle Vermietung an mich/uns gemacht wird.

Über die zulässigen Fragen hinaus gibt es auch Umstände, die der potenzielle Mieter von sich mitteilen muss, wenn er sich für eine Wohnung bewirbt

  • Der potenzielle Mieter kann die Kosten nur mit Unterstützung des Sozialamtsaufbringen
  • Der potenzielle Mieter musste über sein Vermögen eine Vermögensauskunft abgeben. Dies wurde früher als eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid bezeichnet
 
Selbstauskunft Wohnung: Was geschieht bei einer Falschbeantwortung zulässiger Fragen?

Selbst wenn man nicht begeistert von den zulässigen Fragen des Vermieters ist, sollte man sich sehr gut überlegen, ob man das Risiko einer Lüge eingehen möchte. Findet der Vermieter bereits vor Einzug heraus, dass bei einer zulässigen Frage gelogen wurde, kann der Vermieter den Mietvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten. Zudem hat er das Recht Schadenersatz zu verlangen, falls ihm durch die Lüge des Mieters bereits nachweislich ein Schaden entstanden ist.

Doch auch wenn die Wahrheit erst nach dem Einzug in die neue Mietwohnung ans Licht kommt, ist der Mieter nicht aus dem Schneider. Denn in einem solchen Fall, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Ob diese Vorgehensweise erfolgreich ist, hängt jedoch in der Regel von der individuellen Situation ab. Gibt der Mieter beispielsweise bei der Frage nach den Finanzen eine unwahre Antwort, zahlt seine Miete jedoch seit längerer Zeit regelmäßig und pünktlich, bekommt der Vermieter ihn meist nicht so einfach aus der Wohnung.

Quelle: https://www.tarif-testsieger.de/mieterselbstauskunft/

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